Eine Versicherung für das Motorrad
Auch bei einer Motorradversicherung ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die Vorraussetzung für die Zulassung des Fahrzeuges ist. Wie bei einer Autoversicherung berechnet sich diese aus der bestehenden Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), Regionalklasse (Wohnort) sowie des Motorradtypes.
Auch hier werden Kriterien zur Versicherung wie Alter des Fahrers, jährliche Laufleistung sowie Angaben zu Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter abgefragt.
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung (gegen z.B. Brand, Diebstahl, Wildunfall oder Marderbisse) oder einer Vollkaskoversicherung (selbstverschuldeter Unfall) ist freiwillig.
Häufig wird das Motorrad nicht ganzjährig genutzt. Dafür gibt es sogenannte Saisonkennzeichen. Die Motorradversicherung wird in dem Fall nur für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen (z.B. April bis September). Der doppelte Behördengang für Stilllegung und Neuanmledung kann damit mit einem Saisonkennzeichen ebenfalls eingespart werden
Achtung: Die SF-Klassen mit den zugehörigen prozentualen Betragssätzen in Hafpflicht und Vollaksko sind nicht identisch zur Autoversicherung. Diese weichen in den meisten Fällen ein wenig voneinander ab.
Diese prozentuale Einstufung für jede einzelne SF-Klasse kann jeder Versicherer selbst regeln und ist damit überall verschieden.