Weitere Infos rund um die KFZ-Versicherung
Hier finden Sie noch einige Informationen rund um die KFZ-Versicherung
Insassenunfallversicherung
Der KFZ-Versicherungsschutz kann häufig durch eine Insassenunfallversicherung erweitert werden.
Diese tritt dann in Kraft, wenn die KFZ-Haftpflichtversicherung oder Versicherungen durch dritte Personen nicht haftbar gemacht werden können.
Sie tritt also in Kraft wenn der Fahrer ohne Eigenverschulden (höhere Gewalt) einen Unfall verursacht bzw. der Schadensverursacher(z.B. bei Fahrerflucht) nicht haftbar gemacht werden kann.
Der Versicherungsschutz besteht nur in Zusammenhang mit einer Beförderung. Hierzu zählen auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Autoschutzbrief
Am bekanntesten ist ein Autoschutzbrief durch den ADAC bzw. innerhalb einer ADAC-Mitgliedschaft.
Mittlerweile bieten aber auch sehr viele Versicherer einen solchen Schutzbrief innerhalb bzw. als sehr günstige Erweiterung zur KFZ-Versicherung an. Durch diesen erhält der Versicherungsnehmer Hilfe bei Pannen oder Unfällen. Diese Hilfeleistungen werden vom Versicherer koordiniert und die in dem Zusammenhang entstandenen Kosten ersetzt.
Da diese Autoschutzbriefe in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden sind und alle wichtigen Leistungen enthalten, sind sie eine preiswerte Alternative zur ADAC-Mitgliedschaft.
Hier sollten Sie jedoch die Leistungen genau prüfen und vergleichen, da es zwischen den verschiedenen Versicherern keine einheitlichen Autoschutzbriefe gibt.
eVB-Nummer
Seit dem Jahr 2008 gibt es für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle eine 7-stellige eVB-Nummer. Die ist eine elektronische Versicherungs-Bestätigung Ihrer Versicherung ohne dieser kein Fahrzeug zugelassen werden kann. Die Versicherung gibt damit Ihre Deckungszusage zur Haftpflichtversicherung.
zu beachten: Sollte auch Bedarf für eine sofortige Kaskoversicherung bestehen, sollte die Verfahrensweise mit dem Versicherer vorab geklärt werden. Im schlimmsten Fall kann es sonst passieren, dass direkt nach der Zulassung des Fahrzeuges bis zum endgültigen Vertragsabschluss kein Kaskoschutz besteht.