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KFZ-Versicherung kündigen

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Für den Fall, dass Sie ihre bestehende KFZ-Versicherung kündigen möchten, gibt es nur wenige grundlegende Dinge zu beachten.
Die Kündigung ist im Normalfall bis 1 Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres durchzuführen. Jedoch gibt es noch vereinzelte Versicherer, die das Versicherungsjahr bei der KFZ-Versicherung unterschiedlich definieren. Folgende Unterschiede sind gemeint:

    übliche Variante:
  • Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Wird als Versicherungsbeginn z.B. der 01.06.angesetzt, endet der Vertrag zum 31.12.des jeweiligen Jahres. Das kommende Versicherungsjahr beginnt mit dem 01.01.vom Folgejahr. Also ist hier bis zum 30.11. der alte Versicherungsvertrag zu kündigen.
  • unübliche Variante:
  • Das Versicherungsjahr entspricht einem Zeitjahr von 12 Monaten. Eine z.B. am 01.06. beginnende KFZ-Versicherung läuft erst am 31.05.des Folgejahres aus. Eine Kündigung muss also in diesem Fall spätestens am 30.04. (1 Monat vor Ablauf) erfolgen.

Diese Informationen sollten Sie vor der Kündigung der KFZ Versicherung in Ihrem Versicherungsvertrag prüfen.

Tipp zum kündigen

Um beim Kündigen per Brief abgesichert zu sein, sollten Sie den Brief mit der Kündigung normalerweise per Einschreiben (möglichst mit Rückschein) beim Versicherer einsenden. Wenn Sie aber diesen Brief etwas zeitiger versenden und eine Bestätigung der Kündigung verlangen, können Sie sich dieses Geld sparen. Hier sollten Sie aber dem Versicherer einen zeitlichen Spielraum von etwa einem Monat einräumen. Wenn sie also zum 31.12. kündigen möchten, versenden Sie den Brief bereits Ende Oktober.

Ausnahme Sonderkündigungsrecht

Neben dem gewöhnlichen Kündigungsrecht ist die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes nicht allzu selten.
Beispiele:

  • Beitragserhöhung
    Sollte sich der Beitrag erhöhen haben Sie 1 Monat nach Zugang des Schreibens das Recht zu kündigen.
    Aber Achtung: Dies gilt nicht, wenn sich die Regionalklasse aufgrund eines Umzuges oder sich der Beitrag aufgrund eines Versicherungsschadens erhöht.
  • Schadensfall
    Nach Regulierung eines Schadens (bei Zahlung und bei Ablehnung) durch den Versicherer darf ebenfalls innerhalb 1 Monats gekündigt werden.
  • Fahrzeugwechsel
    Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, müssen Sie nicht bei der gleichen Versicherung bleiben. Bei Abmeldung des alten Fahrzeuges erlischt die Versicherung - Beiträge werden erstattet.

Zu beachten: Auch der Versicherer hat im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht und kann Ihren bestehenden Vertrag kündigen.

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