private Krankenversicherung - PKV
Grundsätzlich können sich Beamte, Studenten und Selbstständige einkommensunabhängig privat krankenversichern. Bei Arbeitern und Angestellten richtet sich dies nach dem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen, welches jährlich aufgrund der Lohnentwicklung in Deutschland angepasst wird. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Moment (Stand 2017) bei 57.600 Euro jährlichem Einkommen. Ab diesem Einkommen können sich Arbeiter und Angestellte privat krankenversichern. Unter diesem Einkommen muss sich jeder Arbeitnehmer gesetzlich versichern, wobei die Kosten für die Krankenversicherung bereist vom Lohn abgezogen werden.
Vergleiche der privaten Krankenversicherung
Es gibt unzählige Seiten im Internet bei denen Sie Vergleiche für Ihre private Krankenversicherung durchführen können.
Aber das sollten Sie vorher beachten:
Sie werden nirgends einen Vergleich finden, bei dem Sie gleich online den Preis mitgeteilt bekommen. Um eine Beratung durch den Versicherer kommen Sie einfach nicht herum. Die private Krankenversicherung ist zu komplex, um standardisierte Angebote machen zu können.
Nehmen Sie sich also die Zeit, lassen Sie sich umfassend beraten und holen sich mehrere Angebote von unterschiedlichen Unternehmen ein.
Die Preisgestaltung kann für den einzelnen Versicherungsnehmer sehr unterschiedlich ausfallen.
Es ist in jedem Fall die Zeit wert. Es kann hier über längere Zeit zu Unterschieden von mehreren 1000 EUR kommen.
Anbieter private Krankenversicherung
Bei den folgenden Anbietern können Sie völlig kostenlos und unverbindlich einen Versicherungsvergleich für eine private Krankenversicherung erstellen lassen.
Holen Sie verschiedene Angebote und vergleichen Sie!
Finanzen.de
Tarifcheck24
Es handelt sich hierbei um Anbieter, die seit vielen Jahren auf dem Markt sind und als zuverlässig und seriös eingestuft werden können.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Der Versicherer prüft das Risiko für die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung. Hier sind alle Angaben zur Ermittlung des Risikos wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
Diese Angaben müssen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen oder bei Bedarf extra beschrieben werden. Bei unrichtigen oder nicht gemachten Angaben hat der Versicherer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt das Recht, den Vertrag zu kündigen oder von bestimmtem Leistungen zurückzutreten.
Bei der privaten Krankenversicherung richten sich die Kosten nach den persönlichen Krankheitsrisiken des Versicherungsnehmers. Die Prämien richten sich nach den individuellen Risiken, darunter Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand – Vorerkrankungen eingeschlossen – und beanspruchte Leistungen. Infolge dessen können sich die Prämien sehr unterscheiden.
Bei jedem Antrag wird der angegebene Hausarzt von der Versicherung schriftlich konsultiert. Dabei werden Informationen zum Krankheitsbild etc. angefordert. Mit der Unterschrift auf dem Antrag erteilen Sie hierfür die Erlaubnis.
Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung für Familienangehörige. In der Privatkrankenversicherung ist für jedes Familienmitglied, insofern es mitversichert werden muss, ein extra Betrag zu entrichten.
Vor dem Abschluss beachten
Falls sich leider bei der Prüfung eines vorhandenen Krankheitsbildes herausstellt, dass der Versicherer Sie, aufgrund einer Vorerkrankung, nicht ohne weiteres zum normalen Tarif versichern will, sollten Sie sich unbedingt weitere Angebote einholen.
Bei der Berechnung eines so genannten Risikozuschlages gibt es erhebliche Schwankungen. Eine bestehende Krankheit kann z.B. bei einer Versicherung einen 30%igen Risikozuschlag verursachen und bei einem anderen Versicherer zur Ablehnung führen.
Vor allem bei schweren Vorerkrankungen, die dauernd behandlungsdürftig sind, können Sie durch Angebote von verschiedenen Gesellschaften erheblich Geld einsparen.
Es besteht auch häufig die Möglichkeit bestimmte Erkrankungen auszuschließen, aber das ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und muss extra ausgehandelt bzw. hinterfragt werden.
In der privaten Krankenversicherung werden auch Tarife mit Selbstbeteiligung angeboten. Damit kann man die Beiträge erheblich reduzieren.
Viele private Krankenversicherungen bieten Rückvergütungen von 1 bis 5 Monatsbeiträgen, wenn Sie im Jahr die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.
Kündigung
Die Kündigung der Krankenversicherung ist üblicherweise mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich. Bei einigen Krankenkassen kann das auch zum Ende eines Versicherungsjahres sein.
Hier ist zusätzlich bei einigen Versicherungen die Mindestversicherungspflicht (2 bis 3 Jahre) zu beachten.
Falls Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, verlängert dieser sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Sollte der Versicherer seine Beiträge aufgrund der Beitrags-Anpassungsklausel erhöhen oder aber verringert er seine Leistungen, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhung kündigen. Diese Kündigung erfolgt zum Wirksamwerden der Erhöhung.
Sollte eine Krankenversicherungspflicht bestehen, kann der Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen.
Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen können sich zwischen den Versicherungsgesellschaften etwas unterscheiden. Sie sollten also unbedingt die AGB`s im Vertrag durchlesen.